RA Christian Wiszkoscill (Refent bei kifas) referierte über Schulbegleiter für SchülerInnen, deren Vertragssituation und die Beteiligungsrechte der MAV. Er erläuterte die unterschiedlichen vertraglichen Konsequenzen, je nachdem, ob der Schulbegleiter als Arbeitnehmer (z.B. von den Eltern des betroffenen Kindes) angestellt oder als freier Mitarbeiter (ohne Sozialversicherungsbeiträge) beschäftigt wird. Das Recht, im Vorfeld über die Aufnahme eines Schulbegleiters informiert zu werden, hat eine MAV grundsätzlich. Eine Mitbestimmung bei einem Vertrag mit Dritten besteht allerdings nicht.
Michael Benz (Lic. iur. can. Abteilung Kirchenrecht, Erzb. Ordinariat München) betonte, dass Schule und Schulträger die Tätigkeit eines Schulbegleiters genehmigen und diesen in seine speziellen Aufgaben an einer kirchlichen Schule einführen müssen. Da der Schulbegleiter ein Teil der Dienstgemeinschaft wird, sollte er im Gegenzug mit Schulträger und Schulleitung kooperieren, auch wenn er offiziell nicht von ihnen angestellt wurde. "Fremde" Mitarbeiter sind laut Benz "Problem" und Chance zugleich, um das Profil einer kirchlichen Schule nach außen hin zu schärfen.
Im dritten Block rückte die schwerbehinderte Lehrkraft in den Mittelpunkt. Andreas Kempf vom Zentrum Bayern Familie und Soziales in der Region Unterfranken zeigte die Aufgaben des Schwerbehindertenvertreters und des Inklusionsbeauftragten auf und erläuterte die Möglichkeiten und Grenzen der MAV. In diesem Zusammenhang wies er auf unterstützende Leistungen der Rentenversicherung und des Integrationsamts (= Inklusionsamt in Bayern) hin. Im Jahr 2018 steht die turnusmäßige Wahl der Schwerbehindertenbeauftragten (SBV) an. Wenn in einer Einrichtung mindestens fünf Schwerbehinderte beschäftigt sind, haben diese das Recht, einen speziellen Interessensvertreter für einen Zeitraum von vier Jahren zu wählen. Diese Wahl sollte auch von der MAV eingefordert und unterstützt werden. Hilfreiche Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite der Integrationsämter.
Abgerundet wurde die Fachtagung traditionell mit einem Informations- und Erfahrungsaustausch der Mitarbeitervertretungen sowie aktuellen Berichten aus der Bayerischen Regional-Koda und der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas.
7. Schul-MAVen-Tagung 2018 (pdf)