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Wahl der Schwerbehindertenbeauftragten

Im Jahr 2018 steht die turnusmäßige Wahl der Schwerbehindertenbeauftragten (SBV) an. Wenn in einer Einrichtung mindestens fünf Schwerbehinderte beschäftigt sind, haben diese das Recht, einen speziellen Interessensvertreter für einen Zeitraum von vier Jahren zu wählen.

Wahlberechtigt sind die Schwerbehinderten und Gleichgestellten, kandidieren dürfen alle Personen der Einrichtung.

Diese Abstimmung sollte auch von der MAV eingefordert und unterstützt werden. Kommt die Wahl eines Schwerbehindertenbeauftragten dagegen nicht zustande, bleibt es Aufgabe der MAV, die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten.

Hilfreiche Informationen zum Thema Schwerbehinderung sowie Tipps und Formulare zur anstehenden Wahl erhalten Sie auf der Webseite der Integrationsämter.