Jedes Mitglied der MAV kann während seiner vierjährigen Amtszeit insgesamt maximal drei Wochen an Schulungsveranstaltungen teilnehmen. Es besteht Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme (§ 16 und § 17 MAVO).
Schulungen für Mitarbeitervertretungen werden von folgenden Veranstaltern angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie über die jeweilige Homepage. Dort können Sie sich auch direkt anmelden.
Adresse | Kontakt |
kifas gemeinnützige GmbH KAB-Institut für Fortbildung |
E-Mail: info@kifas.org Homepage: http://www.kifas.org |
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E-Mail: info@benediktushoehe.de Homepage: http://www.benediktushoehe.de |
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E-Mail: info@hph.kirche.org Homepage: http://www.pesch-bildet.de |