Diese Ordnung ist für angestellte Lehrer von entscheidender Bedeutung, denn hierin geht es nicht nur um Titelführung, sondern auch um die Festschreibung von Beurteilungszeiträumen.
Während für Kirchenbeamten das staatliche Beurteilungsjahr übernommen wird, also alle turnusmäßig in einem Kalenderjahr zu beurteilen sind, gelten für angestellte Lehrkräfte abweichende Perioden.
Das Beurteilungsjahr ist für jede angestellte Lehrkraft individuell zu ermitteln gemäß den Vorschriften in der OfB.