Im Dezember 2015 hat das Kultusministerium die neue Kultusministerielle Bekanntmachung zum Freistellungsjahr für Beschäftigte an Schulen (Sabbatjahr) veröffentlicht. Diese können Sie als Gegenüberstellung zur bisherigen Regelung im Download einsehen.
Angesichts der entsprechenden Regelung im ABD gilt diese Bekanntmachung auch für Lehrkräfte an kirchlichen Schulen, für die das ABD Anwendung findet.