Sie stand unter der Überschrift "wirtschaftliche Beteiligung" der MAV.
RA Frank Lauterbach (München) referierte über die Anwendung der §§ 27 und 27a MAVO. Demnach hat der Dienstgeber die Mitarbeitervertretung mindestens einmal im Kalenderjahr schriftlich über die wirtschftlichen Angelgenheiten zu informieren und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen.
Abgerundet wurde die Fachtagung traditionell mit einem vielfältigen Informations- und Erfahrungsaustausch der Mitarbeitervertretungen sowie aktuellen Berichten aus der Bayerischen Regional-Koda und der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas.